Spenden

Unsere Begleitungen sind stets kostenlos. Wir sind deshalb auf Spenden angewiesen. Für eine finanzielle Zuwendung sind wir dankbar.

Jede Spende ist willkommen und wird gewissenhaft für unsere Dienste eingesetzt. Sie können TECUM als Privatperson, als Firma oder als Institution mit einem beliebigen Geldbetrag unterstützen und tragen massgeblich dazu bei, dass noch mehr Schwerkranke und Sterbende begleitet sind.

Spendenkonto

PC 90-193992-8
IBAN CH74 0900 0000 9019 3992 8

E-Banking

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Allgemeine Spende

Sie können die Einsätze unserer Begleiter und Begleiterinnen mit einem beliebigen Betrag unterstützen. Ob klein oder gross – ob regelmässig oder einmalig – wir sind für jede Spende dankbar. Helfen Sie uns Ihre Spende richtig zu verdanken. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Zahlung den Spendegrund. Herzlichen Dank!

Trauerspende

Immer wieder wird auf Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen gebeten, anstelle von Blumen unseren Verein zu berücksichtigen. Wir bitten Sie auf Ihrem Einzahlungsbeleg den Namen des Verstorbenen zu vermerken, damit wir Ihre Spende richtig zuordnen können. Herzlichen Dank!

Die Trauerfamilie erhält auf Wunsch eine Liste der Spenderinnen und Spender mit Angabe des Totalbetrages der eingegangenen Spenden. Wenn Sie nicht möchten, dass die Trauerfamilie Ihre Angaben erhält, vermerken Sie dies bitte auf Ihrer Spende.

Legate

Sich Gedanken über seinen Tod hinaus zu machen, bedeutet auch, den eigenen Nachlass zu regeln.

Ein Vermächtnis wird im Erbrecht in der Schweiz auch Legat genannt und bezeichnet die Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände an eine bestimmte Person oder Institution durch eine letztwillige Verfügung. 

Mit einem Testament können Sie einen Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck vermachen, von dem Sie überzeugt sind, dass er über Ihre Lebenszeit hinaus wirksam ist. Es ist wichtig, dafür ein gültiges Testament zu verfassen.

Sie sollten immer einen Fachmann (Notar, Rechtsanwalt oder Treuhänder) beiziehen, um sicherzustellen, dass Ihr Wille korrekt ausgedrückt ist, und dass die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Ihrer Angehörigen, eingehalten wurden.

 

Ihr letzter Wille macht einen Unterschied

Falls Sie TECUM für ein Legat in Betracht ziehen, verpflichten wir uns, Ihr steuerfreies Vermächtnis sorgfältig und vertraulich zu behandeln und es dort einzusetzen wo es  Schwerkranken und Sterbenden zugute kommt und Angehörige entlastet. Dies im Einklang mit unserem Leitbild, Betroffene in schweren Lebenssituationen zu unterstützen.

 

 

Der Verein TECUM ist  im Kanton Graubünden von der Steuerpflicht befreit. Spenden können daher bei der Bundessteuer und vom steuerpflichtigen Einkommen gemäss den kantonalen Richtlinien in Abzug gebracht werden.